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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wautzi aussetzen: kein Kavaliersdelikt


susanne_reininger
08.08.2011, 15:56
Für Tierfreunde und verantwortliche Hunde- und Katzenbesitzer kaum zu glauben, aber wahr: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei der Tierschutzorganisation TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte oder vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres: hier wird bewusst eine Situation herbeigeführt, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.

Fahrlässige Aussetzung kostet bis 25.000 Euro
Doch nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß Paragraph 3 des deutschen Tierschutzgesetzes verboten. Wer also seinem Tier beispielsweise Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurück lässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Quelle: TASSO

Lady
11.08.2011, 12:05
Da die Busse in Euro angegeben ist, gilt diese Verordnung ja bestimmt nicht für die Schweiz!!! Schade, dass in einem Schweizer Forum nicht Schweizer Gesetze veröffentlicht werden :(

Ansonsten gibt es dazu nichts zu sagen: wer sein Tier liebt und zu normalen Gefühlen fähig ist, kann sein Tier gar nicht aussetzen... Das können nur gestörte und gefühlskalte und -kranke Leute!

LG Marianne

susanne_reininger
18.08.2011, 11:51
Liebe Lady,
danke für deinen Einwand. Du hast vollkommen Recht. Es wäre gut zu wissen, mit welcher Summe ein solches Vergehen in der Schweiz geahndet wird. Ich habe beim BVET nachgefragt und hier ist das Ergebnis:

"Das Aussetzen von Tieren ist als Tierquälerei zu ahnden. In der Theorie steht auf Tierquälerei eine maximale Freiheitsstrafe von 3 Jahren oder eine maximale Strafe von 360 Tagessätzen à 3000 Franken (je nach Einkommen des Angeklagten), was eine Summe von über 1 Million ergeben würde. In der Praxis jedoch wird oft eine bedingte Geldstrafe ausgesprochen, welche durch eine Busse ergänzt werden kann", erläutert Marco Staub von der Stiftung für das Tier im Recht (TIR)

Jacob
29.09.2011, 20:16
Neben einer Geldstrafe müsste solchen Mensschen auch verboten weren künftig weitere Hunde zu halten. Wie auch immer das juristisch zu bewerkstelligen wäre!