susanne_reininger
08.08.2011, 15:56
Für Tierfreunde und verantwortliche Hunde- und Katzenbesitzer kaum zu glauben, aber wahr: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei der Tierschutzorganisation TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte oder vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres: hier wird bewusst eine Situation herbeigeführt, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht.
Fahrlässige Aussetzung kostet bis 25.000 Euro
Doch nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß Paragraph 3 des deutschen Tierschutzgesetzes verboten. Wer also seinem Tier beispielsweise Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurück lässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Quelle: TASSO
Fahrlässige Aussetzung kostet bis 25.000 Euro
Doch nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß Paragraph 3 des deutschen Tierschutzgesetzes verboten. Wer also seinem Tier beispielsweise Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurück lässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Quelle: TASSO